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10. Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Aufstellungsversammlungen ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl zu

Die Wahlvorschlagsträger, Parteien oder mitgliedschaftlich-organisierten Wählervereinigungen, können für die anstehende Wahl der Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages am 14. März 2021 in ihren Mitglieder- oder Vertreterversammlungen ihre Bewerberinnen und Bewerber aufstellen.

Dies ist ohne eine Beschränkung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglich. Die geltende 10. Corona-Bekämpfungsverordnung lässt dies für die Aufstellungsversammlungen ausdrücklich zu, um allen von den Wahlvorschlagsträgern einzuladenden stimmberechtigten Mitgliedern oder Delegierten die Teilnahme zu ermöglichen. Im Rahmen der Versammlung müssen jedoch die Hygieneanforderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung eingehalten werden.

Angesichts der begrenzten Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz, die eine Fortführung der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung rechtfertigt, ist zu empfehlen, die Zeit zu nutzen und die Aufstellung zeitnah vorzunehmen. Damit wäre eine wesentliche Vorbereitungshandlung für die Landtagswahl erfolgt. Wahlvorschlagsträger, die Unterstützungsunterschriften benötigen, können diese nach der Aufstellung sammeln.

Weiter Infos unter: https://www.wahlen.rlp.de/de/ltw/info/

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